Offener Brief
Frankfurt, den 23.03.2015
Sehr geehrte Frau Sorge,
als ehemalige Gesamtschuldezernentin beim Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main war ich über viele Jahre mit verantwortlich für die pädagogische Gestaltung, Fach- und Dienstaufsicht über die Frankfurter Gesamtschulen, speziell auch die schulformübergreifenden Integrierten Gesamtschulen (IGS).
Aus der Kenntnis dieses Bereiches und aus der langjährigen beruflichen Erfahrung, auch aus der Erfahrung als engagierte Frankfurter Bürgerin im Prozess "Frankfurt macht Schule" nehme ich für mich in Anspruch, Ihre Äußerung zu einer Anfrage im Stadtparlament vom Februar 2015 zu kommentieren - und dies auch öffentlich zu tun.
Gegenstand:
Frage Nr. 2034 / 38.Fragestunde am 26.02.2015
Thema: Gymnasiale Plätze an Gesamtschulen
Kommentar:
Ihre Antwort, Frau Sorge, veröffentlicht in der Frankfurter Lehrerzeitung (FLZ) Nr.1/15, S.5 stellt sich als unvollständig und zum Teil dezidiert falsch dar.
Dort heißt es u.a.: "An der IGS können der Hauptschulabschluss, der qualifizierte Hauptschulabschluss sowie der mittlere Abschluss erreicht werden. Der Mittlere Abschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium."
Richtig ist und muss von Ihnen ergänzt und klar gestellt werden:
Die oben genannten Abschlüsse betreffen nur den Hauptschul-Bildungsgang und den Realschul-Bildungsgang. Mit keinem dieser Bildungsgänge erwirbt ein Schüler einer IGS eine tatsächliche uneingeschränkte Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe. Ihre Antwort berücksichtigt hinsichtlich der Berechtigungen nicht den Gymnasialen Bildungsgang ! Eine IGS beinhaltet aber in ihrer Organisation neben dem Hauptschul- und dem
Realschul-Bildungsgang ganz wesentlich auch den Gymnasialen Bildungsgang. Andernfalls würde sie sich von Haupt-und Realschulen nicht unterscheiden.
Neben den genannten Abschlüssen wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Gymnasialen Bildungsgang an einer IGS die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ausgesprochen. Dieser Vorgang unterscheidet sich am Ende der Mittelstufe in keiner Weise vom Versetzungsvorgang an einem traditionellen Gymnasium, das ja nur einen Bildungsgang hat, egal ob in der Organisationsform G8 oder G9.
Die Versetzung wird nach geltender Rechtslage von der zuständigen Versetzungskonferenz der jeweiligen Schule, egal ob Gesamtschule oder Gymnasium, ausgesprochen.
Nur wer eine Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe in einem Versetzungszeugnis einer IGS oder eines Gymnasiums erhalten hat, hat nach geltender Rechtslage eine tatsächliche Berechtigung ohne irgendwelche Einschränkungen zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums erworben.
Egal von welcher Schulform - diese Versetzungszeugnisse am Ende der Mittelstufe sind rechtlich absolut gleichwertig ! Es gibt hier keine Rangfolge in den Zugangsberechtigungen. Durch die im Gymnasialen Bildungsgang einer IGS mit einer Versetzung erworbene uneingeschränkte Berechtigung wird ein rechtlich gesicherter Anspruch auf einen Schulplatz in der Gymnasialen Oberstufe erworben, dem auch entsprochen werden muss.
Daneben führt der Realschul-Bildungsgang an einer IGS zum Mittleren Abschluss, dem Realschulabschluss - genauso wie an einer traditionellen Realschule - und bei entsprechenden Leistungen auch zu einem qualifizierten Realschulabschluss. Die Modalitäten dafür sind rechtlich verbindlich geregelt.
Nur mit einem solchen qualifizierten Realschulabschluss kann eine eingeschränkte Berechtigung/Empfehlung (Befürwortung durch die Klassenkonferenz -Eignungsprognose, Antrag der Erziehungsberechtigten) zum Besuch einer Gymnasialen Oberstufe mit dem Abschlusszeugnis ausgesprochen werden.
Diese Empfehlung ist rechtlich anders zu werten als eine durch eine entsprechende Versetzung im höheren Bildungsgang erworbene Berechtigung. Die Empfehlung/eingeschränkte Berechtigung (Befürwortung durch die Klassenkonferenz) eröffnet keinen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz, wie dies bei der Berechtigung durch Versetzung der Fall ist. Der Empfehlung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten hin in der Regel entsprochen werden, wenn ausreichend Schulplätze in der Gymnasialen Oberstufe zur Verfügung stehen. Zunächst aber müssen für alle Schülerinnen und Schüler mit einer Berechtigung durch Versetzung Schulplätze gesichert werden (Versetzungen im Gymnasialen Bildungsgang am Ende der Mittelstufe am Gymnasium und an der IGS).
Erst dann werden als nächstes für die Schülerinnen und Schüler im Realschul-Bildungsgang mit dem Abschlusszeugnis der Mittleren Reife und einer Empfehlung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe weitere Plätze bereit gestellt.
Dieser gravierende Unterschied in der rechtlichen Bewertung von Übergangszertifikaten am Ende der Jahrgangsstufe 10 einer IGS sollte in Zukunft unmissverständlich sehr klar und deutlich gemacht werden, und zwar sowohl in Richtung der politisch verantwortlichen Personen in einem Schulträgerbereich als auch gegenüber Eltern und Lehrkräften, besonders von Kindern in der Grundschule.
Also:
Der Realschul-Bildungsgang an einer IGS endet mit dem Abschlusszeugnis der Mittleren Reife. Ihm kann eine eingeschränkte Berechtigung/Empfehlung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe beigefügt sein.
Der Gymnasiale Bildungsgang an einer IGS endet mit einem Versetzungszeugnis in die Gymnasiale Oberstufe und erteilt die uneingeschränkte Berechtigung durch Versetzung zum Besuch dieser. Das Versetzungszeugnis ist kein Abschlusszeugnis. Es kann aber einen Gleichstellungsvermerk beinhalten, mit dem dieses Zeugnis dem Zeugnis der Mittleren Reife gleichgestellt wird. Dieses Vorgehen wird auch an traditionellen Gymnasien praktiziert.
Besonders bedeutsam ist und muss in diesem Zusammenhang sehr deutlich ausgesprochen werden, dass
der Erfolg der IGSn, gemessen an den Übergangsquoten in die Gymnasiale Oberstufe am Ende der Jahrgangsstufe 10 außerordentlich hoch ist.
In meiner Zeit als Gesamtschuldezernentin beim Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main (01.03.99-31.08.08) lagen bei den IGSn je nach Schule die Übergangsquoten in die Gymnasiale Oberstufe bei rund 30 bis 70%. Das bedeutet, dass auch IGSn, die im Jahrgang 5 keine Schüler mit "Gymnasial-Eignung" aufnehmen konnten, auf Grund des Pädagogischen Konzepts und der Arbeit der IGSn dafür gesorgt haben, dass die Leistungen des Gymnasialen Bildungsgangs erfüllt und Berechtigungen zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erworben wurden. Diese Quoten haben sich in den letzten Jahren sicher nicht zum Negativen entwickelt. Die genauen Zahlen sind beim Hessischen Statistischen Landesamt erfasst.
Es ist wichtig zu wissen, dass die pädagogische Arbeit an den IGSn auf Grund ihrer innerschulischen Organisation der Bildungsgänge - einschließlich der inklusiven Beschulung -von Lehrkräften mit unterschiedlichen Lehrämtern und anderen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet wird. So arbeiten hier Haupt-und Realschul-, Förderschul- und Gymnasiallehrkräfte - diese im Umfang von mindestens 20% der Planstellen in der Lehrerversorgung der Schule - zusammen.
Viele Schulleiterinnen und Schulleiter der IGSn und weitere Mitglieder von IGS-Schulleitungen verfügen über das Gymnasiale Lehramt. Fast alle IGSn sind mit einer Gymnasialen Oberstufe oder einem Beruflichen Gymnasium durch wechselseitige Abordnungen oder andere Formen der intensiven Kooperation vernetzt.
Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass die Quote der Schulabbrecher und der Schulabgänger ohne irgendeinen Abschluss an den IGSn außerordentlich gering ist - und das nicht trotz, sondern gerade wegen der Erfahrung der gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen in heterogenen Lerngruppen, einschließlich der inklusiven Beschulung. Die IGS erfordert im Unterricht einen hohen Grad an Individualisierung - und das in kooperativen Bezügen, so dass das Lernklima und das soziale Lernen neben dem Leistungsanspruch und der individuellen Förderung einen gleich hohen Stellenwert haben.
Hier liegt ein entscheidender und großer pädagogischer Unterschied von IGS und traditionellem Gymnasium. Dieses kann gar nicht anders, als auf dem Weg vom 5. bis zum 9./10. Jahrgang SchülerInnen und Schüler auszusortieren, die vermeintlich oder tatsächlich den Anforderungen des Gymnasialen Bildungsgangs nicht genügen. Sicher ist, dass bis zu einem Drittel der Kinder, die im Jahrgang 5 in ein Gymnasium aufgenommen werden, dieses nach 9 oder 10 Schulbesuchsjahren verlassen müssen, weil sie den von den Eltern so sehr gewünschten Erfolg nicht haben.
Viele von diesen auf dem Weg "verloren gegangenen" Kindern und Jugendlichen erreichen nicht einmal mehr den Hauptschulabschluss, weil ihre 10jährige Pflichtschulzeit beim Verlassen des Gymnasiums vorbei ist.Sie haben in der Folge davon in ihrer emotional-sozialen Entwicklung sehr oft mit Versagensängsten und anderen Verhaltensproblemen zu kämpfen.
Wie hoch die Quote der Abgänger und Wiederholer, beginnend mit dem Jahrgang 5 in den Schulbesuchsjahren 5 bis 9/10 - je nach Organisationsform G8 oder G9 - an einem Gymnasium tatsächlich ist, mögen die entsprechenden Schulen selbst beantworten. Sie ist beim Hessischen Statistischen Landesamtes erfasst.
Und was aus diesen Kindern und Jugendlichen später wird, ist bei der bestehenden Schulform des tradierten Gymnasiums auch nicht mehr dessen Aufgabe.
Wenn z.B. im Jahrgang 8 nach zweimaliger Nicht-Versetzung das Gymnasium verlassen werden muss, ist die verlängerte Vollzeit-Schulpflicht in der Regel erfüllt. Diese Schülerinnen und Schüler stehen oft ohne Schulabschluss da und können diesen nur noch extern erwerben.
Könnten die dadurch entstehenden Folgekosten, über die es aufschlussreiche Berechnungen gibt, z.B. im Bereich der Beruflichen Schulen, der Arbeitsämter oder der IHK, nicht besser, früher und gezielter verwendet werden ?
Neue Gymnasien produzieren aber weiterhin diese Folgekosten!
Konsequenz:
Spiegeln die gegenwärtigen Anmeldezahlen für den Jahrgang 5 der traditionellen Gymnasien wirklich die Begründung eines öffentlichen Bedürfnisses in der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers Stadt Frankfurt am Main für Neugründungen von traditionellen Gymnasien wider - ohne ausreichende Berücksichtigung der Arbeit und Plätze des Gymnasialen Bildungsganges an den IGSn und ohne Diskussion der Folgeprobleme und Folgekosten ? Oder verbergen sich womöglich hinter dieser Praxis andere gesellschaftliche und bildungspolitische Interessen?
Die Aufklärung der Öffentlichkeit darüber, was IGSn wirklich leisten, und die vorrangige Unterstützung dieser Schulen in jeder Hinsicht - materiell, finanziell, personell - ist dringend geboten. Diese Schulen tragen sehr viel zu einem friedlichen demokratischen Leben in dieser Stadt bei. Sie arbeiten gegen die weiter zunehmende Spaltung der Gesellschaft in arm und reich an, indem sie für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen. Sie zeigen, dass die Vielfalt der Gesellschaft sich auch in den Lerngruppen in den IGSn widerspiegelt, dass dies eine Bereicherung für das Zusammenleben ist und dass der Bildungserfolg nicht mehr nur vom Elternhaus abhängig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegrid Trommershäuser, Schulamtsdirektorin a. D.
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